Bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung zeichnen sich im Haushaltsjahr 2017 weitere Kostensteigerungen für den Betriebsunterhalt ab.
Da die Wasserversorgung zu den sog. kostenrechnenden Einrichtungen zählt, sieht sich der Markt Peiting für den Fall, dass sich ein Fehlbetrag errechnet, aufgrund der Regelung in Art. 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes veranlasst, die Kanalbenutzungsgebühr vom 1. Januar 2017 an zu erhöhen.
Die Gebührenerhöhung wird zu gegebener Zeit vom Marktgemeinderat durch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorgenommen.
Peiting, den 1. Dezember 2016
gez. Asam
1. Bürgermeister