In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Der Markt Peiting hat dem Amtsgericht Weilheim i. OB hier sieben Personen vorzuschlagen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie sind grundsätzlich gleichberechtigt mit den Berufsrichtern. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst als Schöffe zu bewerben oder andere Personen vorzuschlagen.
Hierbei sind einige Voraussetzungen zu beachten:
- Die Kandidaten müssen deutsche Staatsangehörige sein.
- Sie sollen nicht vor dem 01. Januar 1954 und nicht nach dem 01. Januar 1999 geboren sein.
- Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste sollen Sie in Peiting wohnen.
- …weitere Voraussetzungen können Sie dem beigefügten Auszug aus der Schöffenbekanntmachung in der Vorschlagsliste entnehmen.
Die entsprechende Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste können Sie auf dieser Seite abrufen.
Sofern Sie sich selbst für die Vorschlagsliste benennen möchten, füllen Sie bitte den unten bereitgestellten Bewerbungsbogen aus und leiten Sie uns diesen unterschrieben bis spätestens 17.04.2023 zu.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Dateien zum Download (.pdf):
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffenwahl-Vorschlagsliste
Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen
Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022
Weiterführende Informationen zum Schöffenamt
Auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums der Justiz können Sie unter folgendem Link weitere Informationen zum Schöffenamt abrufen
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/