Der Markt Peiting möchte im Zusammenhang mit den anstehenden Kommunalwahlen auf Folgendes hinweisen:

Verteilung der Wahlbenachrichtigungen:
Wir werden voraussichtlich ab Freitag14.02.2020 beginnen, die Briefe mit den Wahlbenachrichtigungen für die anstehenden Kommunalwahlen an alle Wahlberechtigten zu verteilen. Hierfür setzen wir gemeindliche Austräger ein. Sollten Sie bis Sonntag, 23.02.2020 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, für die Kommunalwahl in Peiting wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte umgehend zur Klärung mit dem gemeindlichen Wahlamt im Rathaus, Hauptplatz 2, Peiting, Gebäude 1, Zimmer-Nr. 1, Tel. Nr. 08861/599-26, email: wahlen@peiting.de in Verbindung. Da das Stimmrecht nur ausüben kann, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist (oder einen Wahlschein hat) ist es wichtig, diese Frage frühzeitig zu klären.

Beantragung eines Wahlscheines samt Briefwahlunterlagen:
Selbstverständlich haben Sie auch bei dieser Wahl die Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen. Sie haben hierzu verschiedene Möglichkeiten der Beantragung:

Neben der Online-Beantragung, z. B. mit Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder über die Homepage des Marktes Peiting (https://www.peiting.de; hier wird ab 17.02.2020 auf der Startseite ein entsprechender Button für die Beantragung sichtbar sein bzw. über die Reiter Rathaus – Bürgerservice – Onlinebehördengang – Wahlschein) können Sie für die Beantragung u. a. auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins vollständig aus (Unterschrift nicht vergessen!) und leiten Sie uns diesen wieder zu.

Mögliche Stichwahl:
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen, aber auch bei der Wahl im Wahllokal folgendes: Da wir mit der Durchführung einer Stichwahl für die Wahl des ersten Bürgermeisters und ggf. des Landrats zu rechnen haben und für diese Stichwahl (Termin: 29.03.2020) keine neuen Wahlbenachrichtigungen erstellt werden, bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung (sofern Sie diese nicht für die Beantragung der Briefwahlunterlagen verwenden) bitte für eine eventuelle Stichwahl auf.

Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragen und auch im Falle einer Stichwahl hierfür gerne Briefwahlunterlagen erhalten würden, würden wir Ihnen empfehlen, dass Sie dies bereits mit dem ersten Antrag zugleich mit beantragen. Hierfür ist auf dem Papier-Antrag ein entsprechendes Feld zum Ankreuzen (angeordnet nach den persönlichen Daten) vorgesehen. Sofern Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen möchten, ist diese Option bereits voreingestellt.

Wichtig: Sofern Sie die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl nicht gleich beim ersten Antrag mit beantragt haben, müssen Sie, um auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen zu erhalten, diese nochmals gesondert beantragen. Sofern dies nicht beantragt wurde, erfolgt insbesondere keine automatische Ausstellung von Briefwahlunterlagen an die Wahlschein-Inhaber der ersten Wahl.

Wir rechnen damit, dass uns ab ca. 19./20.02.2020 die Stimmzettel für die jeweiligen Wahlen vorliegen dürften, so dass wir ab diesem Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen auch versenden bzw. Ihnen aushändigen können. Bitte beachten Sie bei der Abholung durch eine andere Person, dass hierfür eine entsprechende Vollmacht (ausgefüllt und unterzeichnet vom Vollmachtgeber) sowie zusätzlich eine Erklärung der bevollmächtigten Person samt deren Unterschrift erforderlich ist. Beides finden Sie auf der Rückseite der amtlichen Wahlbenachrichtigung zum Ausfüllen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kontakt

Herr Stefan Kort
Geschäftsleitung

Markt Peiting
Hauptplatz 2
86971 Peiting
Tel.: 08861/599-22
stefan.kort@peiting.de