Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind (sog. Auslandsdeutsche) müssen, damit sie an der Bundestagswahl teilnehmen können, einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Nähere Informationen hierzu sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter folgendem Link: