Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlberechtigte an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen können, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Webseite: https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Auf dieser Webseite sind auch die Formulare für die Beantragung zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis verfügbar.

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