Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 07.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30k „Wärmeversorgung Herzogsägmühle“ beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde parallel dazu geändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30k „Wärmeversorgung Herzogsägmühle“ umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 7729, siehe Grafik.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 19.02.2024 – 19.03.2024 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 13.02.2024 statt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 12.07.2024 – 14.08.2024 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 fand mit Schreiben vom 05.07.2024 statt.
Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 12.11.2024 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30k „Wärmeversorgung Herzogsägmühle“ mit Begründung und Textteil, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 09.12.2024 bis einschließlich 23.12.2024 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.
Die Unterlagen können im Zeitraum vom 09.12.2024 bis einschließlich 23.12.2024 auch auf der Homepage des Marktes Peiting (www.peiting.de) eingesehen werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Fläche | Landwirtschaftliche Fläche, vergleichsweise hohe Bedeutung, siehe Umweltbericht |
Geologie | Gesteine i.F.v. Sand und Kies, Flusslehm, Flussmergel, kiesig im Bereich Talfüllungen, siehe Umweltbericht |
Boden | Durchschnittliche Erzeugungsbedingungen, Pufferfunktion des Bodens gering, siehe Umweltbericht, Vegetationskundliche Beurteilung v. 02.09.2024 |
Wasser | In Bezug auf Grund- und Oberflächenwasser mittlere Bewertung im Bestand, siehe Umweltbericht, Ergebnismitteilung GeoUmweltTeam v. 07.03.2024 |
Luft & Klima | Hochwertige Einstufung aufgrund vergleichsweise emissionsarmer Nutzung, siehe Umweltbericht |
Landschaft | Inselartige Wiesenfläche, positive Auswirkung der Auwaldstrukturen des Lechs, keine Vorbelastung durch technische Infrastruktur, siehe Umweltbericht |
Sachgüter | Keine Bau- oder Bodendenkmäler im Geltungsbereich, hohe Einstufung durch denkmalgeschütze Herzogsägmühle angrenzend an Geltungsbereich, siehe Umweltbericht |
Wechselwirkung | Bedeutende Wechselwirkungen zwischen Tiere und Pflanzen wie zwischen Boden und Wasser, siehe Umweltbericht |
Tier | Tierökologische artenschutzfachliche Einschätzung v. 03.07.2024 |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den geändert und ergänzten Teilen der Planunterlagen abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan sowie über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Peiting, 06.12.2024
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister