Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 24.01.2023 und 12.09.2023 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 „Saliterhof Peiting“ beschlossen. Die beiden Verfahren erfolgen im Parallelverfahren. Der Flächennutzungsplan wurde in der Sitzung am 11.02.2025 bereits festgestellt.
Das Planungsgebiet umfasst die Flurnummer 5761 und 5761/2 (Lageplan)
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 04.09.2023 – 04.10.2023 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 30.08.2023 statt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 24.05.2024 – 24.06.2024 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand mit Schreiben vom 24.05.2024 statt. Es wurde eine Frist bis 24.06.2024 gesetzt.
Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 11.02.2025 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 „Saliterhof Peiting“ mit Begründung, Textteil und Vorhaben- und Erschließungsplänen, der Umweltbericht für den Bebauungsplan und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 17.03.2025 bis einschließlich 14.04.2025 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.
Die Unterlagen können im Zeitraum vom 17.03.2025 bis einschließlich 14.04.2025 auch auf der Homepage des Marktes Peiting (www.peiting.de/kategorie/rathaus/bauleitplanung) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den geänderten und/oder ergänzten Teilen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan sowie über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Peiting, 14.03.2025
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister