Das Elterngeld in Deutschland ist eine Transferzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Es soll die Eltern bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen und ist in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet. Das Elterngeld wird über die Zeit des Mutterschutzes hinaus gezahlt, längstens für 14 Monate.
Daran anschließend zahlt Bayern als eines von vier Bundesländern bereits seit 1989 ein eigenes einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld.
Nähere Informationen zu beiden Hilfen erhalten Sie auf der Internetseite des ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales, dem früheren Versorgungsamt).
Anträge für beide Hilfen erhalten Sie beim Markt Peiting, Rathaus, Zi.Nr. 6.