Der Landkreis Weilheim-Schongau hat zum 01.01.2014 eine sog. „Ehrenamtskarte“ eingeführt. Mit der Ehrenamtskarte soll den Menschen, die sich dauerhaft und überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren, eine besondere Anerkennung ausgesprochen werden..
Die Ehrenamtskarte wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche, oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Aufwandsersatz ist zulässig.
- Mindestens seit 2 Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
- Wohnort im Landkreis Weilheim-Schongau wohnen und ehrenamtlich tätig sind.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte: 3 Jahre
Auf Wunsch erhalten folgende Personenkreise ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:
- Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte)
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2014 beschlossen, folgende Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte zu gewähren:
- erwachsene Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten im Wellenfreibad die Eintrittskarten (Einzel-, Zehner- oder Jahreskarten) zum Tarif von Jugendlichen
- die Nutzung der Gemeinde- und Pfarrbücherei wird kostenlos gewährt
Eine komplette Liste der Vergünstigungen im Landkreis Weilheim-Schongau finden Sie unter http://www.anpacken-mit-herz.de