Das Bewerbungsverfahren für die Baugrundstücke wurde zwischenzeitlich beendet. Über Neuigkeiten werden wir hier informieren.
Der Markt Peiting veräußert in dem Baugebiet „Heimgartenstraße II“ insgesamt 10 Bauparzellen für eine Bebauung mit Einzelhäusern. Die Grundstücke, die eine Fläche von 429 – 556 qm aufweisen, werden – entsprechend der geltenden Vergaberichtlinie „Peiting“ – nach einem Bewerbungsverfahren an die Interessenten mit der höchsten erzielten Punktzahl zugeteilt. Die gemeindlichen Grundstücke sind in dem Lageplan (Maßstab 1:1000) rot unterlegt.
Der Kaufpreis für die Grundstücke beträgt 360 EUR / qm (ermäßigt) bzw. 450 EUR / qm (regulär). Für den Erwerb zum ermäßigten Kaufpreis sind vom Erwerber bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, insbesondere bezüglich der Höhe des Einkommens und des Vermögens. Die genauen Voraussetzungen können aus der Vergaberichtlinie entnommen werden (Ziffer III. Abschnitte A und B, Seiten 4 und 5). Hinsichtlich der Veräußerung zum regulären Kaufpreis sind lediglich die allgemeinen Voraussetzungen zu beachten (Ziffer III. Abschnitte A und C).
Zusätzlich zum Kaufpreis wird für die Ablöse der Erschließungskosten (Straße) ein Betrag von 55,96 EUR / qm erhoben. Die Herstellungsbeiträge sowie die Grundstücksanschlusskosten für die Wasserver- und Abwasserentsorgung werden gemäß den geltenden Satzungsbestimmungen festgesetzt. Zudem haben die Käufer die anfallenden Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer zu bezahlen, ebenso wie die Kosten des Strom- und Telefon-/Internetglasfaser-Hausanschlusses.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Wohnbaugrundstück vom Markt Peiting erworben haben, nicht antragsberechtigt für die Grundstücke sind.
Ebenso ist zugleich mit der Bewerbung eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts für das geplante Vorhaben (zumindest für den angedachten Grunderwerb!) bzw. sofern keine Kreditfinanzierung notwendig sein sollte, eine Aufstellung, aus der die gesicherte Finanzierung des Vorhabens ersichtlich ist, einzureichen. Damit soll vermieden werden, dass Bewerber nach der erfolgten Zuteilung der Baugrundstücke, ein zugeteiltes Grundstück aufgrund fehlender Finanzierbarkeit des Projektes nicht in Anspruch nehmen können. Wir bitten daher, die finanzielle Machbarkeit des Vorhabens vor der Bewerbung eingehend zu prüfen.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass für das Baugebiet ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, der von den künftigen Bauherren zu beachten ist. Sollten Sie nicht sicher sein, ob das von Ihnen gewünschte Vorhaben den Regelungen des Bebauungsplanes entspricht, setzen Sie sich gerne zur Klärung – vor einer möglichen Bewerbung – mit unserem gemeindlichen Marktbauamt (Frau Maeße, Tel. Nr. 08861/599-43, email: bettina.maesse@peiting.de) in Verbindung. Der einschlägige Bebauungsplan steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Sie mit dem Kauf eines gemeindlichen Baugrundstückes bestimmte – zeitlich begrenzte – Verpflichtungen (z. B. Bau- und Wohnverpflichtung) bzw. Verfügungsbeschränkungen eingehen. Näheres ist aus der Vergaberichtlinie (Ziffer V., Seiten 9 – 12) ersichtlich.
Bitte fügen Sie der Bewerbung die entsprechenden, im Antragsbogen genannten, vollständigen Unterlagen (z. B. Einkommensteuer-Bescheide, sonstige Bescheinigungen, Finanzierungsbestätigung) bei, da die Bewerbung ansonsten unter Umständen nicht gewertet werden kann.
Das Bewerbungsverfahren beginnt am 01.07.2024 und endet am 31.08.2024. Sie haben die Möglichkeit, sich auf mehrere der gegenständlichen Grundstücke zu bewerben und hier eine Reihenfolge zu nennen. Die abgefragten Angaben / Daten in der Bewerbung sind auf den Bewerbungsstichtag, den 31.08.2024 zu beziehen. Nach dem Bewerbungsschluss erfolgt die Auswertung und Vergabeentscheidung durch den Markt Peiting. Darauf folgend kann die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vorgenommen werden, im Anschluss an die Beurkundung und die Bezahlung des Kaufpreises kann dann – nach der Einreichung des Bauantrages sowie der Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Mitteilung der Genehmigungsfreistellung – mit der Bebauung des Grundstücks begonnen werden.
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das entsprechende (am PC ausfüllbare) Bewerbungsformular, das wir ab dem 01.07.2024 zum Download / Ausdruck bereitstellen. Ebenso stellen wir Ihnen weitere wichtige Unterlagen zur Verfügung (z. B. Bebauungsplan, Kostenzusammenstellungen, Vergaberichtlinien, etc.).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.