Bekanntmachung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmung eines beschränkt öffentlichen Fuß- und Radweges

Inhalt:

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Umweltausschusses am 12.09.2023 wird der der Fuß- und Radweg von St.-Florian-Straße bis zur Dekan-Schmölz-Straße als beschränkt öffentlicher Sommerweg gewidmet.

Begründung:

In den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 57 „Östlich der St.-Florian-Str.“ und Nr. 21 „Südlich der Hofener Str.“ ist die darin bezeichnete Verkehrsfläche als Fuß- und Radweg zwischenzeitlich hergestellt und vermessen. Der Markt Peiting ist Eigentümer der betroffenen Grundstücksfläche (FlNr. 375/18). Der Fuß- und Radweg ist nunmehr nach Art. 6 i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung öffentlich zu widmen.

Bei diesem Fuß- und Radweg handelt es sich um einen beschränkt öffentlichen Weg, der den Fußgängern innerhalb der geschlossenen Ortslage als Sommerweg (01.05. bis 01.11.) dient.

Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes ist der Markt Peiting (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG).

 

  1. Straßenbeschreibung
Straße: Fuß- und Radweg von St.Florian-Straße bis zur Dekan-Schmölz-Straße
Stadt/Gemeinde: Peiting (Gemarkung Birkland)
Landkreis: Weilheim-Schongau
Widmungsbeschränkung: Sommerweg
Flurnummern: 375/18 (Gemarkung Birkland)
Anfangspunkt: Einmündung Wendehammer der St.Florian-Straße (FlNr. 375/25)
Endpunkt: Einmündung Dekan-Schmölz-Straße zwischen den Flnr. 375/31 und 375/32
Länge: 0,065 km
Baulastträger: Markt Peiting gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG

 

  1. Verfügung

Der unter 1. bezeichnete neu gebaute Fuß- und Radweg ist als beschränkt öffentlicher Fuß- und Radweg (Sommerweg) zu widmen.

  1. Wirksamwerden

Die Widmung gilt gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG am 02.09.2024 als bekannt gegeben und ist damit wirksam.

 

  1. Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:

 

02.09.2024

Abgenommen am:

 

02.10.2024

Veröffentlichung auf Homepage:

02.09.2024

Ende Veröffentlichung Homepage

02.10.2024

Weitere Bekanntmachungen:

Auslage im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 31 während der allgemeinen Dienststunden.

Zur Einsicht bitte Termin vereinbaren

Telefon:  08861/599-56

(Auslegungsraum befindet sich im 1. OG und ist nicht barrierefrei!)

 

 

 

 

 

 

 

Peiting, 02.09.2024

 

 Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

5. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:                      Postfach 200543  80005 München

Hausanschrift:                           Bayerstraße 30       80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de