Das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) wurde erlassen, um das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sollen die Bezirke, die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung) bestellen (Art. 18 BayBGG).

Auch im Marktgemeinderat Peiting wurde in der Vergangenheit angeregt und beschlossen, unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung, im kommunalen Bereich des Marktes, eine(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderung in Peiting zu bestellen.

Diese(r) Beauftragte(r) soll zum einen als Ansprechpartner für Betroffene, als auch als Bindeglied zur Verwaltung und dem Marktgemeinderat dienen sowie entsprechende Vorschläge und Anregungen einbringen.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.05.2020 Herrn Franz Seidel erneut auch zum künftigen gemeindlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in Peiting bestellt.

Herr Seidel erläutert das Aufgabenfeld des Behindertenbeauftragten wie folgt: Er ist Bindeglied zwischen Verwaltung, Marktgemeinderat und Bürgern. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten ist er in Orts- und Gebäudeplanungen mit eingebunden. Durch die Vernetzung mit anderen Kommunen und dem Landkreis kann ein reger Austausch stattfinden. Er ist Ansprechpartner vor Ort in allen Behindertenfragen.

Kontakt

Seidel Franz
Drosselstraße 2
86971 Peiting

Telefon dienstl.: 08861/69839
Telefon privat: 08861/66483
E-Mail: seidelfranz@t-online.de