Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 10.09.2024 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Herzogsägmühle festgestellt.
Mit Bescheid vom 05.11.2024 Az.Nr. 6100.02 Sg. 40 Nr. 113 hat das Landratsamt Weilheim-Schongau die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Peiting genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht, den Bebauungsplan mit Begründung um Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Raum zur Einsichtnahme befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber dem Markt Peiting geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Markt Peiting
Peiting, 18.11.2024
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister