Der Landkreis Weilheim-Schongau hat zum 01.01.2014 eine sog. „Ehrenamtskarte“ eingeführt. Mit der Ehrenamtskarte soll den Menschen, die sich dauerhaft und überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren, eine besondere Anerkennung ausgesprochen werden..

Die Ehrenamtskarte wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

Auf Wunsch erhalten folgende Personenkreise ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2014 beschlossen, folgende Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte zu gewähren:

Eine komplette Liste der Vergünstigungen im Landkreis Weilheim-Schongau finden Sie unter http://www.anpacken-mit-herz.de