Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 69 „Westlich der Schnalzstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Westlich der Schnalzstraße“ beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 12.11.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, sowie der Entwurf der Begründung und des Umweltberichts liegt vom 18.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Stellungnahmen verfügbar:

  • Begründung

Die oben genannten Unterlagen können im Zeitraum vom 18.12.2024 – 24.01.2025 auch auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan sowie über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Peiting, 13.12.2024

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: Bettina.Maesse@peiting.de

Auslegungsunterlagen im Zeitraum vom 18.12.2024 - 24.01.2025

Entwurf Satzung und Begründung Entwurf Planteil Kompensationsberechnung Planteil zur Kompensationsberechnung

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