In seiner Sitzung am 9. Februar 2017 gab der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bekannt, dass für die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG anlässlich der Sozialwahl 2017 in der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer und in der Gruppe der Arbeitgeber eine Wahl ohne Wahlhandlung stattfindet.
Danach kommt es in den vorgenannten Gruppen zu einer sogenannten Friedenswahl, da in diesen Gruppen jeweils nur eine Liste zur Wahl antritt.
In der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer erfolgte bereits in der Sitzung des Wahlausschusses der SVLFG am 5. Januar 2017 eine Listenzusammenlegung der Vorschlagslisten „Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt/Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft“ und „Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)“.
Eine Wahlhandlung in der Gruppe der Arbeitgeber findet ebenfalls nicht statt, hier wurde die Vorschlagsliste unter dem Kennwort „Arbeitgeber in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus in der SVLFG“ vom Wahlausschuss der SVLFG zugelassen.
Das Wahlergebnis für die Gruppe der versicherten Arbeitnehmer und für die Gruppe der Arbeitgeber hat der Wahlausschuss der SVLFG in seiner Sitzung am 9. Februar 2017 festgestellt. Die Bekanntmachung kann unter www.svlfg.de eingesehen werden.
Eine Wahl mit Wahlhandlung findet somit in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte statt. In dieser Gruppe treten insgesamt elf Listen zur Wahl an.
Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte
Bayerischer Bauernverband |
Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein |
Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und
Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland |
Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg |
Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV) |
Waldbesitzerverbände |
Verband der Landwirte im Nebenberuf Landesverband Bayern e. V. |
Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer |
Deutsche Landwirte e. V. (VDL) |
Freie Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel |
Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp |
Die SVLFG wird voraussichtlich Ende Februar bis Mitte März den rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen Fragebögen zuschicken. Dadurch soll festgestellt werden, wer in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte wahlberechtigt ist. Die Zurücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung dafür, dass die Wahlunterlagen für die Briefwahl zugeschickt werden können.
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 210.000 Versicherte und ca. 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.