Die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl ist nur möglich, wenn der Wahlberechtigte entweder im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Der Wahlschein (samt Briefwahlunterlagen) wird voraussetzungslos, jedoch nur auf Antrag ausgestellt.
Die Wahlberechtigten werden von uns voraussichtlich ab der KW 34/35 (ca. ab 25.08.2021) bis spätestens am Sonntag, 05.09.2021 durch eine Wahlbenachrichtigung informiert, dass Sie im Wählerverzeichnis des jeweiligen Wahlbezirks eingetragen sind. Sollten Sie zwar glauben wahlberechtigt zu sein, aber bis Sonntag, 05.09.2021 jedoch noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte zur Klärung mit unserem Meldeamt, Tel. Nr. 08861/599-26, Email: ewo@peiting.de, in Verbindung.
Sollten Sie mittels Briefwahl an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen wollen, können Sie z. B. mit der Wahlbenachrichtigung die Unterlagen auch online oder in Papierform bei uns beantragen. Genaueres hierzu werden wir noch rechtzeitig bekanntgeben.
Sofern Sie z. B. urlaubsbedingt bereits früher die Briefwahlunterlagen beantragen wollen / müssen, setzen Sie sich bitte ebenfalls mit unserem Meldeamt (Tel. Nr. 08861/599-26, Email: ewo@peiting) kurzfristig in Verbindung.