die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd bietet ab Mai wieder Sprechtage in Schongau an.
Diese können ab sofort unter der
Hotline-Nr. 0800 1000 48015
(Terminvergabe Mo.-Do. 07.30 – 16.00 Uhr, Fr. 07.30 – 12:00 Uhr)
gebucht werden und finden im
Landratsamt Weilheim-Schongau
Bauerngasse 9
86956 Schongau
Zimmer-Nr. 003
statt.
Für folgende Termine wurde von der Rentenversicherung unser Beratungszimmer reserviert:
12.05.2022
09.06.2022
14.07.2022
11.08.2022
08.09.2022
13.10.2022
10.11.2022
08.12.2022
- Am Servicetelefon kann der Anrufer auswählen, ob er
- Unterlagen benötigt (Auswahl 2),
- Allgemeine Fragen zum Rentenrecht oder zum Bearbeitungsstand hat (Auswahl 5) oder
- eine individuelle Rentenberatung bzw. einen Beratungstermin benötigt (Auswahl 8). Beratungstermine werden hier sowohl für die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd als auch für die Rentensprechtage vergeben.
- Die Rentensprechtage finden wie bisher von 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr statt (Ausnahme Pfarrkirchen: 09:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00 Uhr). Die Sprechtagstermine dauern 20 Minuten.
Im Einzelfall vergeben wir bei komplizierten oder aufwändigen Sachverhalten auch Doppeltermine.
- Das Mitbringen einer Begleitperson ist bei Rentensprechtagen derzeit ausnahmslos NICHT gestattet. Benötigt der Kunde unbedingt eine Begleitperson, müssen wir dies vorab mit der Behörde absprechen, bei der der Sprechtag stattfindet.
- Die Kunden müssen die Hygieneschutzregelungen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd und der Behörde einhalten, bei der der Sprechtag stattfindet. Kunden müssen sich in jedem Fall ausweisen können, einen 3G-Nachweis und die Bestätigung ihres Sprechtagstermins mitbringen und während des gesamtes Aufenthalts in der Behörde eine FFP2-Maske tragen. Sofern die Behörde vor Ort die Einhaltung weiterer Regeln (Hinterlassen von Kontaktdaten, Einhaltung der 2G-Regel) verlangt, werden die Kunden bei der Terminvergabe darüber informiert.
Wir weisen darauf hin, dass die Hygieneschutzstandards der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd auch vor Ort an den Rentensprechtagen unbedingt eingehalten werden müssen!
Der Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung kann die Beratung eines Kunden verweigern, wenn sich dieser nicht an die Hygieneschutzstandards hält oder Covid19-Symptome wie Fieber, Erkältungsanzeichen oder Atemwegsprobleme zeigt.
Sollte ein Rentensprechtag nicht stattfinden können, werden alle Kunden, die bereits einen Termin gebucht hatten, von uns rechtzeitig kontaktiert.