Der Markt Peiting veräußert in dem Baugebiet “Östlich der Bachfeldstraße, Teil 1” insgesamt 2 Doppelhaushälften-Grundstücke sowie 6 Bauparzellen für eine Bebauung mit Einzelhäusern. Die Grundstücke werden – entsprechend der geltenden Vergaberichtlinie “Peiting” – nach einem Bewerbungsverfahren an die Interessenten zugeteilt
Der Kaufpreis beträgt (neu) 500 EUR / qm, für die Ablöse der Erschließungskosten (Straße) wird zudem ein Betrag von 31,31 EUR / qm festgesetzt. Die Herstellungsbeiträge sowie die Grundstücksanschlusskosten für die Wasserver- und Abwasserentsorgung werden gemäß den geltenden Satzungsbestimmungen erhoben. Zudem haben die Käufer die Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer zu bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Wohnbaugrundstück vom Markt Peiting erworben haben, nicht antragsberechtigt für die Grundstücke sind.
Ebenso ist mit der Bewerbung eine grundsätzliche Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts für das geplante Vorhaben (zumindest für den Grunderwerb) bzw. sofern keine Kreditfinanzierung notwendig sein sollte, eine Aufstellung, aus der die gesicherte Finanzierung des Vorhabens ersichtlich ist, einzureichen. Damit soll vermieden werden, dass Bewerber nach der erfolgten Zuteilung der Baugrundstücke, ein zugeteiltes Grundstück aufgrund fehlender Finanzierbarkeit des Projektes nicht in Anspruch nehmen können. Wir bitten daher, die finanzielle Machbarkeit des Vorhabens vor der Bewerbung eingehend zu prüfen.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass für das Baugebiet ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, der von den künftigen Bauherren zu beachten ist. Sollten Sie nicht sicher sein, ob das von Ihnen gewünschte Vorhaben den Regelungen des Bebauungsplanes entspricht, setzen Sie sich gerne zur Klärung – vor einer Bewerbung – mit unserem gemeindlichen Marktbauamt (Frau Maeße, Tel. Nr. 08861/599-43, email: bettina.maesse@peiting.de) in Verbindung.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Sie mit dem Kauf eines gemeindlichen Baugrundstückes bestimmte – zeitlich begrenzte – Verpflichtungen (z. B. Bau- und Wohnverpflichtung) bzw. Verfügungsbeschränkungen eingehen. Näheres ist aus den Vergaberichtlinien ersichtlich.
Bitte fügen Sie der Bewerbung die entsprechenden, im Antragsbogen genannten Unterlagen bei (z. B. Einkommensteuer-Bescheide, sonstige Bescheinigungen) bei.
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, das Bewerbungs- bzw. Vergabeverfahren bis auf Weiteres fortzuführen. Die abgefragten Angaben / Daten sind daher auf das konkrete Datum Ihrer Bewerbung zu beziehen. Nach dem Eingang der Bewerbung erfolgt zeitnah durch den Markt Peiting die Auswertung und Vergabeentscheidung. Darauf folgend kann die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen, im Anschluss an die Beurkundung und die Bezahlung des Kaufpreises kann dann – nach der Einreichung des Bauantrages sowie der Baugenehmigung bzw. Mitteilung der Genehmigungsfreistellung – mit der Bebauung begonnen werden.
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das entsprechende (am PC ausfüllbare) Bewerbungsformular, das wir unten zum Download / Ausdruck bereitstellen. Ebenso stellen wir Ihnen weitere wichtige Unterlagen zur Verfügung (z. B. Bebauungsplan, Kostenzusammenstellungen, Vergaberichtlinien, etc.).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Markt Peiting
Geschäftsleitung
Hauptplatz 2
86971 Peiting
Herr Stefan Kort
Telefon: 08861/599-22
E-Mail: stefan.kort@peiting.de