Bekanntmachung
über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Peiting sowie die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30k „Wärmeversorgung Herzogsägmühle“

Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 07.03.2023 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30k „Wärmeversorgung Herzogsägmühle“ beschlossen. Die beiden Verfahren erfolgen im Parallelverfahren.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 19.02.2024 – 19.03.2024 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 13.02.2024 statt.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 18.06.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30k „Wärmeversorgung Herzogsägmühle“ mit Begründung und Textteil, der Umweltbericht für den Flächennutzungsplan sowie für den Bebauungsplan und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 12.07.2024 bis einschließlich 14.08.2024 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.

Die Unterlagen können im Zeitraum vom 12.07.2024 bis einschließlich 14.08.2024 auch auf der Homepage des Marktes Peiting (www.peiting.de) eingesehen werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Fläche Landwirtschaftliche Fläche, vergleichsweise hohe Bedeutung, siehe Umweltbericht
Geologie Gesteine i.F.v. Sand und Kies, Flusslehm, Flussmergel, kiesig im Bereich Talfüllungen, siehe Umweltbericht
Boden Durchschnittliche Erzeugungsbedingungen, Pufferfunktion des Bodens gering, siehe Umweltbericht, Vegetationskundliche Beurteilung v. 12.06.2024
Wasser In Bezug auf Grund- und Oberflächenwasser mittlere Bewertung im Bestand, siehe Umweltbericht, Ergebnismitteilung GeoUmweltTeam v. 07.03.2024
Luft & Klima Hochwertige Einstufung aufgrund vergleichsweise emissionsarmer Nutzung, siehe Umweltbericht
Landschaft Inselartige Wiesenfläche, positive Auswirkung der Auwaldstrukturen des Lechs, keine Vorbelastung durch technische Infrastruktur, siehe Umweltbericht
Sachgüter Keine Bau- oder Bodendenkmäler im Geltungsbereich, hohe Einstufung durch denkmalgeschütze Herzogsägmühle angrenzend an Geltungsbereich, siehe Umweltbericht
Wechselwirkung Bedeutende Wechselwirkungen zwischen Tiere und Pflanzen wie zwischen Boden und Wasser, siehe Umweltbericht

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan sowie über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Für Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Peiting, 09.07.2024

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: Bettina.Maesse@peiting.de

Auslegungsunterlagen Flächennutzungsplan 12.07.2024 - 14.08.2024

Entwurf FNP Planteil Entwurf Begründung Entwurf Umweltbericht Protokoll 18.06.2024

Auslegungsunterlagen Bebauungsplan 12.07.2024 - 14.08.2024

Entwurf Planteil + Satzung Entwurf Begründung Entwurf Umweltbericht Protokoll 18.06.2024 GeoUmweltTeam Grundwassernutzung Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Waldeidechsenerfassung Vegetationserkundung M. König Vorprüfung UVPG und FFH Gebiete

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