Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 22. Oktober 2012 entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des beantragten Volksbegehrens „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“ (Kurzbezeichnung: „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“) gegeben sind.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren beginnt am Donnerstag, den 17. Januar 2013 und endet am Mittwoch, den 30. Januar 2013.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Rathaus der Marktverwaltung, Hauptplatz 2, Zimmer 3, 86971 Peiting:
Montag mit Freitag (vormittag): 08.00 – 12.00 Uhr
Montag mit Mittwoch (nachmittag): 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag (nachmittag):
13.00 – 18.00 Uhr (17.01.2013) bzw. 13.00 – 20.00 Uhr (24.01.2013)
Sonntag, 27.01.2013: 10.00 – 12.00 Uhr
Ortsteil Herzogsägmühle, Cafeteria, Dorfplatz 8, Richard-Mezger-Zimmer, 86971 Peiting-Herzogsägmühle:
Montag, 28.01.2013: 16.30 Uhr – 17.30 Uhr
Ortsteil Birkland, Kindergarten, Aich 11, 86971 Peiting-Birkland:
Montag, 28.01.2013: 17.45 – 18.45 Uhr
Ab sofort können auch bis Mittwoch, 30. Januar 2013, 16.00 Uhr, Eintragungsscheine für das Volksbegehren beantragt werden: Mit einem Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen, oder sie kann (ausschließlich) bei körperlicher Behinderung oder Krankheit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Eine briefliche Eintragung bei Volksbegehren ist leider nicht möglich.
Sie können den Eintragungsschein schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformular (das hier zum Download bereit steht) oder persönlich beim Markt Peiting, Hauptplatz 2, 86971 (Zimmer 3) beantragen. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen und Bekanntmachungen zum Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“: