Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ist erfolgreich angelaufen. Bereits über 2.000 ausgefüllte Haushaltsbücher hat das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zurückbekommen. Es werden aber jeweils für das dritte und vierte Quartal 2013 dringend noch weitere Teilnehmer gesucht, vor allem Haushalte von Selbständigen, Landwirten und Nichtberufstätigen (Arbeitslose, Rentner, Studenten) sowie Mehrgenerationenhaushalte. Die Teilnehmer an der EVS, welche drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch aufschreiben, können nicht nur den finanziellen Überblick über ihren Haushalt wahren – sie erhalten dafür auch eine finanzielle Anerkennung von 60 Euro.
Für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die in diesem Jahr wieder in Deutschland stattfindet, sucht das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung noch weitere Teilnehmer auf freiwilliger Basis. Insbesondere Haushalte von Selbständigen, Landwirten und Nichtberufstätigen (Arbeitslose, Rentner, Studenten) sowie Haushalte mit mehreren Generationen sind derzeit noch nicht ausreichend vertreten.
Was ist bei der EVS zu tun? Die Haushalte sollen neben allgemeinen Angaben zum Haushalt bereit sein, drei Monate über ihre Einnahmen und Ausgaben ein Haushaltsbuch zu führen. Wer auf diese Weise einen Überblick über seine finanzielle Situation gewinnen will, braucht diese freiwillige Buchführung nicht umsonst zu machen. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zahlt den teilnehmenden Haushalten nach Abschluss der Erhebung als Dankeschön eine finanzielle Anerkennung von 60 Euro.
Mit der Teilnahme an der EVS wissen die Haushalte nicht nur selbst besser, wofür sie ihr Geld ausgeben und wie viel unterm Strich geblieben ist, sondern sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit. Die EVS liefert nämlich ein repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation in allen sozialen Schichten der Bevölkerung. Diese Informationen sind eine unverzichtbare Grundlage unter anderem für den erst kürzlich veröffentlichten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712650.pdf) und für die Festlegung der Regelbedarfe in der Sozialgesetzgebung.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik ist der Datenschutz umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Ausführliche Informationen finden sich unter www.statistik.bayern.de/evs2013. Interessenten können sich per E-Mail (evs2013@statistik.bayern.de), telefonisch (kostenfrei unter 0800 – 00044 98) oder schriftlich an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, EVS 2013, Finkenstr. 3, 90762 Fürth wenden.