Die aktuellen Bodenrichtwerte können sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Weilheim-Schongau abrufen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte können sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Weilheim-Schongau abrufen.
Schriftlich anzufordern im Vorzimmer Bauamt Markt Peiting
per EMAIL: Bauamt-Vorzimmer@peiting.de
Auszug aus der Kostensatzung (konsolidierte Fassung) mit der letzten Änderung vom 06.06.2024
“Schreibauslagen:
Für auf besonderen Antrag erteilte Ausfertigungen und Kopien, z. B. von Bescheiden, Plänen oder sonstigen Unterlagen aus Behördenakten werden folgende Schreibauslagen erhoben.
1. Kopien in Papierform
a) im Format DIN A 4
für bis zu 10 Seiten: 10 €
für mehr als 10 Seiten: 10 € zuzüglich 0,50 €
je 10 Seiten übersteigende Seite
b) größer als Format DIN A 4
für Format DIN A 3, je Seite 10 €
für Format DIN A 2 – A 0, je Seite 20 €
2. Kopien in digitaler Form (.pdf)
a) im Format DIN A 4
für bis zu 10 Seiten: 7,50 €
für mehr als 10 Seiten: 7,50 € zuzüglich 0,30 €
je 10 Seiten übersteigende Seite
b) größer als Format DIN A 4
für Format DIN A 3, je Seite 7,50 €
für Format DIN A 2 – A 0, je Seite 15″
Die Erteilung einer Baugenehmigung können Sie entweder online (nähere Erläuterungen hierzu erhalten Sie über den Link > Digitaler Bauantrag – Häufig gestellte Fragen) oder in Papierform beantragen. Die Antragstellung in Papierform erfolgt durch Einreichung eines vollständigen Bauantrags (s. a. Merkblatt für die Einreichung von Bauanträgen unter “Merkblatt”‘) beim Landratsamt. Das Landratsamt beteiligt die örtlich zuständige Gemeinde zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen.
Informationen: Landratsamt Weilheim-Schongau