Bei der gemeindlichen Wasserversorgung zeichnen sich im Haushaltsjahr 2015 weitere Kostensteigerungen für den Betriebsunterhalt ab.

Da die Wasserversorgung zu den sog. kostenrechnenden Einrichtungen zählt, sieht sich der Markt Peiting für den Fall, dass sich ein Fehlbetrag errechnet, aufgrund der Regelung in Art. 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes veranlasst, die Wasserverbrauchsgebühr vom 1. Januar 2015 an zu erhöhen.

Die Gebührenerhöhung wird zu gegebener Zeit vom Marktgemeinderat durch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vorgenommen.

Peiting, den 1. Dezember 2014

gez. Asam
Erster Bürgermeister

 

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