Am Sonntag, den 26.09.2021 findet in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr die Bundestagswahl statt. In den zugegangenen Wahlbenachrichtigungen ist der für Sie zutreffende Stimmbezirk und Wahlraum aufgeführt. Wir würden Sie bitten, nach Möglichkeit Ihre Wahlbenachrichtigung (für die Bundestagswahl!) zur Abstimmung mitzunehmen und im Wahllokal vorzulegen. Hinweis: Im Rathaus selbst ist kein Wahllokal eingerichtet!
Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen: Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis spätestens Freitag, den 24.09.2021, 18.00 Uhr schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden (Rathaus der Marktgemeinde Peiting, Hauptplatz 2, 86971 Peiting, Gebäude 1, Zimmer-Nr. 1, EG; Email: wahlen@peiting.de).
Sofern im Falle einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch am Abstimmungstag, den 26.09.2021, bis spätestens 15.00 Uhr im Rathaus der Marktgemeinde beantragt werden.
Gleiches gilt, unter besonderen Umständen, in den Fällen, in denen eine stimmberechtigte Person nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie auch die einzuhaltenden Hygiene-Vorschriften für die Abstimmung im Wahllokal.
Im Falle von Rückfragen stehen wir Ihnen (auch am Wahlsonntag) gern zur Verfügung (Telefon-Nr. 08861/599-0).
Bitte beachten Sie: Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der unterzeichnete Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag (mit dem zugehörigen Stimmzettel) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 26.09.2021 bis 18 Uhr eingeht. Sie können den Wahlbrief hierzu gerne in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen. Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.