Der Marktgemeinderat Peiting hat eine erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Markt Peiting für die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden (Gebührensatzung Schulen – GebührenSSch) beschlossen. Die Satzungsänderung tritt zum 01. September 2022 in Kraft.
Sie können die Änderungssatzung hier (.pdf) abrufen.
Sie können hier (.pdf) die konsolidierte Fassung der Satzung abrufen.