Auswirkungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) auf die gesetzliche Rentenversicherung
Zum 1. Januar 2017 treten die wesentlichen Teile des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vom 21. Dezember 2015 in Kraft.
Der Gesetzgeber hat damit die umfassendste Modernisierung im Bereich der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor 20 Jahren vorgenommen.
Die mit dem Gesetz einhergehenden Rechtsänderungen haben auch Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung.
Diese werden mit der Fachinformation 4/2016 erklärt.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter “Schnell zum Ziel”, oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter “Schnell zum Ziel” oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen.
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern kooperieren im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.
Regionale Verantwortung und Kompetenz sowie die Synergieeffekte gemeinsamen Handelns sind Ausdruck unseres Selbstverständnisses.
Für Informationen stehen Ihnen als regionale Ansprechpartner zur Verfügung:
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Unternehmenskommunikation: Claudia Weidig, Telefon: 0931 802-3456, E-Mail: uk@drv-nordbayern.de Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Pressestelle: Jan Paeplow, Telefon:
089 6781-2606, E-Mail: pressestelle@drv-bayernsued.de Deutsche Rentenversicherung Schwaben, Pressestelle: Ingrid Högel, Telefon:
0821 500-1588, E-Mail: presse@drv-schwaben.de