Sehr geehrte Damen und Herren,
Zweck der amtlichen Bodenschätzung ist es, für die Besteuerung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen des Bundesgebiets einheitliche Bewertungsgrundlagen zu schaffen und Basisdaten für Bodenschutz und Bodeninformation zu liefern. Um diese Informationen zu aktualisieren erfolgt im laufenden Jahr in der Gemarkung Peiting eine Überprüfung von Grundstücken, die nachhaltige Veränderungen in der natürlichen Ertragsfähigkeit erfahren haben (Rodungsflächen, Rekultivierungsflächen, Meliorationsflächen, Extensivierungsflächen, etc.).
Nach§ 15 BodSchätzG sind die dafür erforderlichen Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen) von den Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten zu dulden.
Eine Einsichtnahme in die Ergebnisse der Bodenschätzung ist nach Abschluss der Arbeiten während der Offenlegungsfrist voraussichtlich Sommer 2024 möglich. Der genaue Offenlegungstermin wird rechtzeitig zur Veröffentlichung bekannt gegeben.
Die Gemeinde wird gebeten, diese Maßnahme in geeigneter, ortsüblicher Weise den Grundstückseigentümern bekannt zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jäger
Vermessungstechnischer Beamter
Bodenschätzung
Finanzamt
Wolfratshausen-Bad Tölz
Heimgartenstraße 5
82515 Wolfratshausen
Herr Jäger
Vermessungstechnischer Beamter
Tel.: 08171 / 25-174
E-Mail: Benjamin.Jaeger.VB.Wolfratshausen@LfSt.Bayern.de