Mit dem Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 wurde eine Reihe von Regelungen beschlossen, um flexibleres Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze und darüber hinaus bei besserer Gesundheit zu erleichtern und zu fördern.
Neben den neu eingeführten Möglichkeiten, künftig als Altersvollrentner durch weitere Beitragszahlungen zum Beispiel aus einer Beschäftigung den schon bestehenden Rentenanspruch zu erhöhen, gibt es nunmehr auch die Option für frühere und flexiblere Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge.
Zur besseren Information der Versicherten wird die Rentenauskunft um Informationen darüber erweitert, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt.
Wir erläutern in unserer Fachinformation 01/2017 die aktuellen, in der Regel schon in Kraft getretenen wesentlichen Änderungen und Neuerungen des Flexirentengesetzes für Versicherte, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger.
Die umfangreichen Regelungen zur Neugestaltung des Teilrenten- und Hinzuverdienstrechts bei vorgezogenen Altersrenten und bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten, werden in Kürze in einer gesonderten Fachinformation dargestellt.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter “Schnell zum Ziel”, oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen.
Die aktuelle Fachinformation ist als PDF Datei dieser Mail beigefügt.
Fachinformation 01/2017