Bekanntmachung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmungsänderung beschränkt öffentlicher Weg

Inhalt:

Nach § 5 der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse i.V.m. Art 53 BayStWG wird die Widmung des Bestandsverzeichnisblattes 349 geändert.

Begründung:

In der Vereinbarung von 1991 war die Widmung des Durchganges von der Bachstraße zum Mädchenschulparkplatz nicht erwähnt. Die Zustimmung zur Widmung ist nicht erteilt. Diese Widmung muss herausgenommen werden.

Straßenbeschreibung alt

Straße: Fußweg entl. des Anweesens Bachstr. 6 u. Verbindungsweg v.d. Bachstr. z. Parkplatz
Stadt/Gemeinde: Peiting
Landkreis: Weilheim-Schongau
Widmungsbeschränkung: nur Fußverkehr
Flurnummern: 60/0, 60/2, 61/0
Anfangspunkt: Nördliche Grundstücksgrenze FlNr. 60
Endpunkt: Südl. Grundstücksgrenze FlNr. 61 und östl. Grundstücksgrenze FlNr. 60/2
Länge: 0,065 km;
Baulastträger: Markt Peiting

 

Straßenbeschreibung nach Wirksamwerden:

Straße: Fußweg entl. Des Anweesens Bachstr. 6
Stadt/Gemeinde: Peiting
Landkreis: Weilheim-Schongau
Widmungsbeschränkung: nur Fußverkehr
Flurnummern: 60/0, 60/2, 61/0
Anfangspunkt: Westliche Grundstücksgrenze FlNr. 61
Endpunkt: Östliche Grundstücksgrenze FlNr. 60
Länge: 0,037 km;
Baulastträger: Eigentümer der Wegefläche

 

  1. Verfügung

Der bezeichnete beschränkte öffentliche Weg mit der Blattnummer 349 des Bestandsverzeichnisses wird nach Beschluss Marktgemeinderat vom 26.11.2024 geändert.

 

  1. Wirksamwerden                                                                                                                                                                      Die Widmung gilt gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG am 09.12.2024 als bekannt gegeben und damit als wirksam

3. Bekanntmachungsnachweise

Ausgehängt am:

 

09.12.2024

Abgenommen am:

 

10.01.2025

Veröffentlichung auf Homepage Peiting.de:

09.12.2024

Veröffentlichung im Amtsblatt am:

entfällt

Für die Richtigkeit:   Sabine Baar

05.12.2024

 

Peitng, 06.12.2024

 

 Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:           Postfach 200543, 80005 München

Hausanschrift:                 Bayerstraße 30, 80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:)

Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

 

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

 

 

 

 

 

Plan der neuen Widmung

neue Widmung

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