Inhalt:
Nach § 5 der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse i.V.m. Art 53 BayStWG wird die Widmung des Bestandsverzeichnisblattes 349 geändert.
Begründung:
In der Vereinbarung von 1991 war die Widmung des Durchganges von der Bachstraße zum Mädchenschulparkplatz nicht erwähnt. Die Zustimmung zur Widmung ist nicht erteilt. Diese Widmung muss herausgenommen werden.
Straßenbeschreibung alt
Straße: | Fußweg entl. des Anweesens Bachstr. 6 u. Verbindungsweg v.d. Bachstr. z. Parkplatz |
Stadt/Gemeinde: | Peiting |
Landkreis: | Weilheim-Schongau |
Widmungsbeschränkung: | nur Fußverkehr |
Flurnummern: | 60/0, 60/2, 61/0 |
Anfangspunkt: | Nördliche Grundstücksgrenze FlNr. 60 |
Endpunkt: | Südl. Grundstücksgrenze FlNr. 61 und östl. Grundstücksgrenze FlNr. 60/2 |
Länge: | 0,065 km; |
Baulastträger: | Markt Peiting |
Straßenbeschreibung nach Wirksamwerden:
Straße: | Fußweg entl. Des Anweesens Bachstr. 6 |
Stadt/Gemeinde: | Peiting |
Landkreis: | Weilheim-Schongau |
Widmungsbeschränkung: | nur Fußverkehr |
Flurnummern: | 60/0, 60/2, 61/0 |
Anfangspunkt: | Westliche Grundstücksgrenze FlNr. 61 |
Endpunkt: | Östliche Grundstücksgrenze FlNr. 60 |
Länge: | 0,037 km; |
Baulastträger: | Eigentümer der Wegefläche |
- Verfügung
Der bezeichnete beschränkte öffentliche Weg mit der Blattnummer 349 des Bestandsverzeichnisses wird nach Beschluss Marktgemeinderat vom 26.11.2024 geändert.
- Wirksamwerden Die Widmung gilt gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG am 09.12.2024 als bekannt gegeben und damit als wirksam
3. Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:
09.12.2024 |
Abgenommen am:
10.01.2025 |
Veröffentlichung auf Homepage Peiting.de:
09.12.2024 |
Veröffentlichung im Amtsblatt am:
entfällt |
Für die Richtigkeit: Sabine Baar
05.12.2024 |
Peitng, 06.12.2024
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543, 80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:)
Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.