Grundsteuerreform ab 01. Januar 2025
Die Bewertung der Grundstücke erfolgte ausschließlich durch das Finanzamt, das dem Markt Peiting anschließend den Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Der Markt Peiting hat auf die Höhe dieses Messbetrags keinen Einfluss!
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte schriftlich an das zuständige Finanzamt.
Alle Anliegen sind uns wichtig. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir nicht alle gleichzeitig bearbeiten können. Wir haben Ihnen hierzu einen Grundsteuerbescheid des Markt Peiting mit den wichtigsten Daten zusammengestellt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de