Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt mit einer Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitgeber dabei, die Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen schriftlich zu beurteilen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb zu beurteilen sowie die dortigen Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu ermitteln. Den Ergebnissen dieser so genannten Gefährdungsbeurteilung müssen konkrete Schutzmaßnahmen folgen. Für viele Arbeitgeberbetriebe ist die Gefährdungsbeurteilung ein schwieriges Unterfangen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die durch das alternative Betreuungsmodell (LUV-Modell) die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Grundbetreuung sicherstellen. Auch die gesetzlich geforderte Organisation des Arbeitsschutzes ist für sie oft problematisch. Die SVLFG stellt dem Unternehmer dazu eine Handlungshilfe zur Verfügung. Sie steht im Internet als Druckwerk oder zum Download bereit unter www.svlfg.de > Prävention > Praxishilfen > Muster-Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist für den Unternehmer ein wirksames Instrument, die Arbeit in seinem Betrieb sicherer und gesünder zu gestalten, seiner Verantwortung und Fürsorgepflicht nachzukommen sowie unfall- oder krankheitsbedingte Fehlzeiten zu minimieren.
„Kein Arbeitgeber möchte Verletzungen oder Erkrankungen seiner Mitarbeiter verantworten. Die neue Handlungshilfe dient dazu, Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen“, so SVLFG-Vorstandsmitglied Rudolf Heins. „Wichtig ist, dass der Erfolg eingeleiteter Maßnahmen überprüft und wenn nötig nachgebessert wird“, so Heins weiter. Darüber hinaus ist die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig oder zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder nach Unfällen, zu überprüfen und fortzuschreiben.