Lassen Sie Ihre Präventionsmaßnahmen im Unternehmen mit bis zu 500 Euro fördern! Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet ab 1. Mai 2016 Präventionsprämien für ihre Mitgliedsbetriebe an.
Von der Nachrüstung mit Kamera-Monitor-Systemen über aktiven Gehörschutz, auch Gehörschutz mit Funk, bis zu Stehhilfen und Anti-Ermüdungsmatten reicht die Produktpalette der förderfähigen Anschaffungen. „Die Prämien sollen gezielt Anreize für Investitionen in die Arbeitssicherheit geben“, so Bernd Schulte-Lohmöller, alternierender Vorsitzender des Präventionsausschusses der SVLFG. „Unsere Initiative ist ein Beitrag, um die Selbstverantwortung der Unternehmer für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Betrieben zu stärken.“
Mit dem Prämiensystem werden solche Präventionsmaßnahmen gefördert, die besonders zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren beitragen. Es gelten bestimmte Rahmenbedingungen für die Bezuschussung. Ein Unternehmen kann maximal zwei Förderungen erhalten. Die Gesamtförderung ist auf 100.000 Euro für 2016 begrenzt.
Zunächst ist der Förderantrag zu stellen. Denn mit der Förderzusage gehen Sie sicher, dass das ausgewählte Produkt den Anforderungen entspricht und noch Fördermittel vorhanden sind.
Weitere Informationen zu Förderverfahren und Zuschusshöhen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite www.svlfg.de > Suchbegriff: Prämien. Fragen an die Mailadresse foerderung_praevention@svlfg.de werden gerne beantwortet.