Seit 1992 hat der Gesetzgeber mehrfach die Altersgrenzen bei Altersrenten angehoben. Zuletzt bei der Altersrente für langjährig Versicherte vom 65. auf das 67. Lebensjahr.
Mit Abschlägen kann die Altersrente für langjährig Versicherte aber weiterhin ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Für jeden Monat früher wird die Rente um 0,3 Prozent gemindert.
Die daraus folgende Rentenminderung kann durch eine Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden.
Ausführliche Informationen über diese Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen enthält die Fachinformation 05/2016 der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, findet man unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter „Schnell zum Ziel“, oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen.
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Die Träger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern kooperieren im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.
Regionale Verantwortung und Kompetenz sowie die Synergieeffekte gemeinsamen Handelns sind Ausdruck unseres Selbstverständnisses.
Für Informationen stehen Ihnen als regionale Ansprechpartner zur Verfügung:
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Unternehmenskommunikation: Claudia Weidig, Telefon: 0931 802-3456, E-Mail: uk@drv-nordbayern.de Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Pressestelle: Jan Paeplow,
Telefon:089 6781-2606, E-Mail: pressestelle@drv-bayernsued.de
Deutsche Rentenversicherung Schwaben, Pressestelle: Ingrid Högel, Telefon:
0821 500-1588, E-Mail: presse@drv-schwaben.de