Räum- und Streupflicht auf Gehbahnen im Winter

- Hinweis auf kostenlose Splittabgabe –

Für das Winterhalbjahr 2024/2025 möchten wir wieder auf die bestehende

Räum- und Streupflicht gemäß der Verordnung des Marktes Peiting vom 26.03.2021 über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter – hinweisen.

Haus- und Grundstücksbesitzer sollten im eigenen Interesse die in dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften beachten.

Im gemeindlichen Raum werden Streugutbehälter aufgestellt. Der darin enthaltene Splitt kann für die öffentlichen Straßen bei Gefahrensituationen jederzeit entnommen werden.

Ausführlichere Informationen und Hinweise finden Sie im Internet unter www.peiting.de/rathaus/buergerservice/downloads.

Peiting, 28. Oktober 2024

Marktverwaltung Peiting

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

 

Markt Peiting
Bauhof
Bahnhofstraße 20 – 1. OG

Herr Tim Osterhaus
Telefon: 08861/255-1349
E-Mail: bauhof@peiting.de

Wissenswertes

Amtsblatt Einbringen von Schnee in Gewässer