Für das Winterhalbjahr 2024/2025 möchten wir wieder auf die bestehende
Räum- und Streupflicht gemäß der Verordnung des Marktes Peiting vom 26.03.2021 über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter – hinweisen.
Haus- und Grundstücksbesitzer sollten im eigenen Interesse die in dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften beachten.
Im gemeindlichen Raum werden Streugutbehälter aufgestellt. Der darin enthaltene Splitt kann für die öffentlichen Straßen bei Gefahrensituationen jederzeit entnommen werden.
Ausführlichere Informationen und Hinweise finden Sie im Internet unter www.peiting.de/rathaus/buergerservice/downloads.
Peiting, 28. Oktober 2024
Marktverwaltung Peiting
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister