Wenn trotz Vorsorge Zahnersatz notwendig wird, zahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) in aller Regel einen Zuschuss zu den Gesamtkosten.
Versicherte, die regelmäßig ein- bzw. zweimal jährlich zu den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind, werden von der LKK belohnt. Im Rahmen eines Bonussystems werden ihnen höhere Zuschüsse für Zahnersatzleistungen gewährt.
Der Zuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn der Gebisszustand des Versicherten eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und der Versicherte sich während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich, später wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr, zahnärztlich hat untersuchen lassen. Der Bonus erhöht sich um weitere zehn Prozent, wenn der Nachweis für die letzten zehn Kalenderjahre erbracht werden kann. Das Bonusheft geben die Zahnärzte an Patienten ab dem 12. Lebensjahr aus.