Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 4.1 zur Tierhaltung aktualisiert.
Die VSG 4.1 wurde an Gesetzesänderungen, zum Beispiel im Tierschutzgesetz, angepasst. Auch die sich verändernden Tierhaltungsformen wurden berücksichtigt, beispielsweise in der Rinderhaltung. Hier sind technische Fixiereinrichtungen der Stand der Technik, die in jedem Rinderbetrieb vorhanden sein sollten. Zudem gibt es eine Empfehlung für die Nutzung genetisch hornloser Rinderrassen sowie den Hinweis, dass beim Enthornen von Kälbern die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten werden müssen. Die Präventionsarbeit in der Tierhaltung zielt neben den Forderungen nach technischen Maßnahmen zunehmend auf das Erkennen und Deuten von Verhaltensweisen bei Nutztieren ab und damit auf einen angemessenen und sicheren Umgang mit ihnen. Hierzu bietet die SVLFG Kurse für ihre Versicherten an. Termine und Orte können in den regionalen Geschäftsstellen der SVLFG erfragt werden. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.svlfg.de > Kontakt > Standorte in den Regionen. Die Broschüren „Rinderhaltung“ und „Pferdehaltung“ liefern weitere Informationen. Sie können unter www.svlfg.de > Service > Broschüren > Broschüren Prävention heruntergeladen werden. Die VSG finden Sie unter www.svlfg.de > Prävention > Gesetze und Vorschriften > Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz.