Bekanntmachung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Berichtigung (§5 VerzVO) sowie Aufnahme eines Straßenstückes anl. BPlan Nr. 90 „Heimgartenstraße II“

Inhalt:

Berichtigung des Anfangs- und Endpunktes, der Streckenlänge und der Teilstrecken
Aufnahme des neuen Straßenteiles anl. BPlan Nr. 90 „Heimgartenstraße II“

Begründung:

Anlässlich der Übernahme in das digitale Bestandsverzeichnis werden die Daten des bisherigen Verzeichnisses überprüft. Hier wurde festgestellt, dass der Anfangs- und Endpunkt der bisherigen Bezeichnung anderes formuliert werden muss.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 90 „Heimgartenstraße II“ ist die darin bezeichnete öffentliche Verkehrsfläche zwischenzeitlich hergestellt, vermessen und der Markt Peiting ist Eigentümer der betroffenen Grundstücksflächen. Die letzte Deckschicht wird erst nach der Bebauung der Grundstücke hergestellt. Die Straße ist nunmehr nach den Vorschriften  des Bay. Straßen und Wegegesetzes entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung öffentlich zu widmen.

  1. Straßenbeschreibung
Straße: Heimgartenstraße
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine;
Flurnummern: 2437/1, 2411/3, Gemarkung Peiting;
Anfangspunkt: Untereggstraße; Einmündung Untereggstraße;
Endpunkt: Zugspitzstraße; Einmündung Bergwerkstraße;
Länge: 0,453 km;
Baulastträger: Markt Peiting;
  1. Verfügung

Die unter 1. Bezeichnete bestehende Straße ist als Ortsstraße zu widmen.

  1. Wirksamwerden

Die Widmungsverfügung (Allgemeinverfügung) gilt einen Tag nah ihrer Bekanntmachung als bekanntgegeben (Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG) und wird somit einen Tag nach dieser Bekanntmachung wirksam.

  1. Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:

 

20.01.2025

Abgenommen am:

 

20.02.2025

Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:

 

Veröffentlichung im Amtsblatt am:

 

Weitere Bekanntmachungen:

Veröffentlichung Homepage zu den gleichen Daten

 

Für die Richtigkeit:

 

 

15.01.2025

Datum, Unterschrift

 Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:                      Postfach 200543

80005 München

Hausanschrift:                           Bayerstraße 30

80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de