Berichtigung (§5 VerzVO) sowie Aufnahme eines Straßenstückes anl. BPlan Nr. 90 „Heimgartenstraße II“
Berichtigung (§5 VerzVO) sowie Aufnahme eines Straßenstückes anl. BPlan Nr. 90 „Heimgartenstraße II“
Inhalt:
Berichtigung des Anfangs- und Endpunktes, der Streckenlänge und der Teilstrecken
Aufnahme des neuen Straßenteiles anl. BPlan Nr. 90 „Heimgartenstraße II“
Begründung:
Anlässlich der Übernahme in das digitale Bestandsverzeichnis werden die Daten des bisherigen Verzeichnisses überprüft. Hier wurde festgestellt, dass der Anfangs- und Endpunkt der bisherigen Bezeichnung anderes formuliert werden muss.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 90 „Heimgartenstraße II“ ist die darin bezeichnete öffentliche Verkehrsfläche zwischenzeitlich hergestellt, vermessen und der Markt Peiting ist Eigentümer der betroffenen Grundstücksflächen. Die letzte Deckschicht wird erst nach der Bebauung der Grundstücke hergestellt. Die Straße ist nunmehr nach den Vorschriften des Bay. Straßen und Wegegesetzes entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung öffentlich zu widmen.
Straße: | Heimgartenstraße |
Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
Widmungsbeschränkung: | keine; |
Flurnummern: | 2437/1, 2411/3, Gemarkung Peiting; |
Anfangspunkt: | Untereggstraße; Einmündung Untereggstraße; |
Endpunkt: | Zugspitzstraße; Einmündung Bergwerkstraße; |
Länge: | 0,453 km; |
Baulastträger: | Markt Peiting; |
Die unter 1. Bezeichnete bestehende Straße ist als Ortsstraße zu widmen.
Die Widmungsverfügung (Allgemeinverfügung) gilt einen Tag nah ihrer Bekanntmachung als bekanntgegeben (Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG) und wird somit einen Tag nach dieser Bekanntmachung wirksam.
Ausgehängt am:
20.01.2025 |
Abgenommen am:
20.02.2025 |
Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:
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Veröffentlichung im Amtsblatt am:
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Weitere Bekanntmachungen:
Veröffentlichung Homepage zu den gleichen Daten
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Für die Richtigkeit:
15.01.2025 Datum, Unterschrift |
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543
80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30
80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG
Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de