Bekanntmachung
Vollzug des BayStrWG

Widmung Fußweg von Langenrieder Straße (Wendehammer) bis westlicher Fußweg entlang der Peitnach

Inhalt:

Widmung eines Fußweges anl. BPlan Nr. 84 „Östlich der Bachfeldstraße“ nach Fertigstellung als Sommerweg

Begründung:

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 84 „Östlich der Bachfeldstraße“ ist die darin bezeichnete Verkehrsfläche als Fuß- und Radweg zwischenzeitlich hergestellt, vermessen, und der Markt Peiting ist Eigentümer der betroffenen Grundstücksfläche. Der beschränkt öffentliche Weg ist nunmehr nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung öffentlich zu widmen.
Beim Fußweg von Langenrieder Straße (Wendehammer) bis westlicher Fußweg entlang der Peitnach handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße, da er dem Fußverkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient. Er ist für die Öffentlichkeit zu widmen. Dieser beschränkt öffentliche Weg wird als Sommerweg gewidmet. (Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG).
Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes sind die Gemeinden. (Art. 47 Abs 1 BayStrWG)

1. Straßenbeschreibung

Straße: Fußweg von Langenrieder Straße (Wendehammer) bis westlicher Fußweg entlang der Peitnach
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: Sommerweg  (01.04. – 31.10.);
Flurnummern: 2679/29, Gemarkung Peiting;
Anfangspunkt: Wendehammer Langenrieder Straße;
Endpunkt: westlicher Fußweg entlang der Peitnach;
Länge: 0,118 km;
Baulastträger: Markt Peiting;

2.Verfügung

Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als beschränkt-öffentliche Weg (Fußweg) zu widmen.

3. Wirksamwerden

Die Widmung wird nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG  am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.

4. Bekanntmachung:

die Bekanntmachung erfolgt an der Amtstafel und auf der Homepage im Zeitraum vom 25.04.2025 bis 25.05.2025

 

Gunnar Prielmeier

Zweiter Bürgermeister

 

5. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:                      Postfach 200543

80005 München

Hausanschrift:                           Bayerstraße 30

80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Kontakt

 

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de