Inhalt:
Widmung eines Fußweges anl. BPlan Nr. 84 „Östlich der Bachfeldstraße“ nach Fertigstellung als Sommerweg
Begründung:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 84 „Östlich der Bachfeldstraße“ ist die darin bezeichnete Verkehrsfläche als Fuß- und Radweg zwischenzeitlich hergestellt, vermessen, und der Markt Peiting ist Eigentümer der betroffenen Grundstücksfläche. Der beschränkt öffentliche Weg ist nunmehr nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung öffentlich zu widmen.
Beim Fußweg von Langenrieder Straße (Wendehammer) bis westlicher Fußweg entlang der Peitnach handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße, da er dem Fußverkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient. Er ist für die Öffentlichkeit zu widmen. Dieser beschränkt öffentliche Weg wird als Sommerweg gewidmet. (Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG).
Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes sind die Gemeinden. (Art. 47 Abs 1 BayStrWG)
1. Straßenbeschreibung
Straße: | Fußweg von Langenrieder Straße (Wendehammer) bis westlicher Fußweg entlang der Peitnach |
Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
Widmungsbeschränkung: | Sommerweg (01.04. – 31.10.); |
Flurnummern: | 2679/29, Gemarkung Peiting; |
Anfangspunkt: | Wendehammer Langenrieder Straße; |
Endpunkt: | westlicher Fußweg entlang der Peitnach; |
Länge: | 0,118 km; |
Baulastträger: | Markt Peiting; |
2.Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als beschränkt-öffentliche Weg (Fußweg) zu widmen.
3. Wirksamwerden
Die Widmung wird nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.
4. Bekanntmachung:
die Bekanntmachung erfolgt an der Amtstafel und auf der Homepage im Zeitraum vom 25.04.2025 bis 25.05.2025
Gunnar Prielmeier
Zweiter Bürgermeister
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543
80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30
80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.