Einziehung des nicht ausgebauten Feld- und Waldweges Nr. 203
„Ramsauer Wiesenweg“

Inhalt:

Einziehung eines nicht mehr vorhandenen Feld- und Waldweges

Begründung:

Das Bestandsverzeichnis wird zur Zeit vom Marktbauamt von analog auf digital umgestellt. In diesem Zuge werden alle Widmungen überprüft und notwendigerweise geändert.

Bei dem „Ramsauer Wiesenweg“ (BVBlatt 203) handelt es sich um einen nicht ausgebauten Feld- und Waldweg, der nach Art. 67 BayStrWG 19961 erstmalig gewidmet wurde.

Beim Bau der Umgehungstraße B472 wurde der „Ramsauer Wiesenweg“ mit der Schleife der Einfahrt Peiting Süd teilweise überbaut. Der Feld- und Waldweg hat seit dieser Zeit (ca. 1996) keine Verkehrsbedeutung mehr, eine Widmung ist nicht mehr notwendig. Er kann somit nach Art 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen werden.

 

  1. Straßenbeschreibung des einzuziehenden Feld- und Waldweges
Feld- und Waldweg: Ramsauer Wiesenweg   BV 203

nicht ausgebaut

Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine;
Flurnummern: 2497
Anfangspunkt: Bundesstraße 23
Endpunkt: Zugspitzfeldweg
Länge: 0,318 km
Baulastträger: die Beteiligten (Art 54 Abs 1 BayStrWG

 

  1. Verfügung

Der unter 1. bezeichnete Feld- und Waldweg zu endwidmen und einzuziehen.

  1. Wirksamwerden

Diese Verfügung wird am Tag nach der Bekanntgabe rechtskräftig

  1. Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:

 

16.04.2025

Abgenommen am:

 

16.05.2025

Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:

Keine Bekanntgabe

Veröffentlichung im Amtsblatt am.:
Weitere Bekanntmachungen:

Bekanntmachung auf der Homepage zum gleichen Zeitraum

 

Für die Richtigkeit:

 

 

15.04.2025, Baar Sabine

Datum, Unterschrift

 

 

 

Gunnar Prielmeier

Zweiter Bürgermeister

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:                      Postfach 200543

80005 München

Hausanschrift:                           Bayerstraße 30

80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

 

 

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

 

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de