Das hat sich geändert 

Am 1. September 2016 ist die neu gefasste sogenannte Kinder-Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in Kraft getreten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) klärt auf, was sich im Detail geändert hat.

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben einen gesetzlichen Anspruch auf insgesamt zehn Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre Entwicklung gefährden können. Die Befunde werden von den Ärzten im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Mit der Neufassung der Kinder-Richtlinie wurden die Inhalte der U-Untersuchungen grundlegend überarbeitet, qualitätssichernde Maßnahmen eingeführt und ein neues Screening-Angebot aufgenommen. 

Mukoviszidose-Screening
Jedes Neugeborene kann auf Mukoviszidose untersucht werden. Die Untersuchung erfolgt in der Regel in den ersten Lebenstagen zusammen mit dem Screening auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen.

Überarbeitetes „Gelbes Heft“
Das Heft zur Dokumentation von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern („Gelbes Heft“) ist in neuer Fassung erschienen. Darin können sich Eltern bereits vor der Untersuchung informieren und eigene Fragen notieren. Mit einer herausnehmbaren Teilnahmekarte erhalten die Eltern eine neue Möglichkeit – beispielsweise gegenüber Kindergärten, Schulen und Behörden – nachzuweisen, dass die Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen wurden, ohne dabei die vertraulichen Informationen zu ärztlichen Befunden und Entwicklungsständen des Kindes weiterzugeben. Seit September werden nur noch die neuen Untersuchungshefte ausgegeben. Eltern erhalten sie wie bisher in Geburtskliniken, Kinderarztpraxen oder bei der Hebamme. Kinder, die bereits ein (altes) Untersuchungsheft haben, erhalten bis zur U6 (10.-12. Lebensmonat) zusätzlich ein neues Heft. Für Kinder, die zur U7 (21.-24. Lebensmonat) oder zu späteren Untersuchungen kommen, wird der Arzt die Ergebnisse auf Einlegeblättern dokumentieren, die in das bisherige Heft eingeklebt werden.

Mehr Beratung
Ärzte müssen im neuen Heft dokumentieren, wenn die vorgegebenen Kriterien hinsichtlich der Grob- und Feinmotorik oder der emotionalen Kompetenz bei der Beurteilung der Entwicklung des Kindes nicht erfüllt werden. Wird ein erweiterter Beratungsbedarf festgestellt, etwa zu Themen wie Stillen und Ernährung, auffälligem Schreien oder Hilfen in Belastungssituationen, kann das ebenfalls vermerkt werden. Darüber hinaus soll die Beratung zum Impfschutz intensiviert werden.

Qualitätssicherung
Bei den Untersuchungen U1 bis U 9 müssen künftig festgelegte Standards eingehalten werden, insbesondere beim Hörtest, bei den Sehtests und bei der orientierenden Beurteilung der Entwicklung. Mehr Informationen sind im Internet zu finden unter:
www.g-ba.de > Informationsarchiv > Richtlinien > Kinder-Richtlinie.

 

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.